ALFA-TEAM ist jetzt BAGSTAGE - Die Tragetaschen Company

Logo Alfa-Team

Informationen zur Novellierung der Verpackungsverordnung
5. Novelle der Verpackungsverordnung

Liebe Kunden,

seit dem 01.01.2009 ist die 5. Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft getreten.

Nach dieser Verordnung sind Sie als Hersteller und Vertreiber, die mit Ware befüllte Verkaufspackungen in den Verkehr bringen (Erstinverkehrbringer), verpflichtet sich an einem dualen System zu beteiligen, d.h. Sie müssen lizenzieren.

Die Entsorgungsgebühren für Serviceverpackungen (z.B. Papiertragetaschen, PE-Tragetaschen, Seidenpapiere, Folien, usw.) müssen also für Erstinverkehrbringer erbracht werden. Nun gibt es 2 Möglichkeiten:

  1.  Sie richten sich an Entsorgungsunternehmen und lizenzieren selbst.
  2.  Sie beauftragen uns als Lieferant, diese Gebühren für Sie abzurechnen und abzuführen.

Danach müssen Sie auf dem als PDF zum Download befindlichen Formular uns beauftragen, die Gebühr für Sie abzuführen. Wir werden Ihnen die Gebühr dann je Artikel einzeln ausweisen und Ihnen berechnen. Eine Kennzeichnung der Verpackung (z.B. Der Grüne Punkt) ist nicht mehr erforderlich, kann aber weiter genutzt werden.

Verstöße werden verfolgt und sanktioniert (Vertriebsverbot und Bußgelder bis zu 50.000 €). Für Verpackungen, die ins Ausland versendet werden, sind keine Lizenzentgelte zu entrichten.

Für weiterführende Informationen empfehlen wir folgende Links: Auf der Internetpräsentation des Bundesrates kann der Beschluss der Fünften Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung (800/07) nachgelesen werden. www.bundesrat.de

Bei den Handelkammern gibt es Merkblätter zu diesem Thema. z.B. hier: www.ihk-nordwestfalen.de

>> Faxantwort zum Download <<

impressum     kontakt     agb duales system     über uns     referenzen/fotos     sitemap